Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2432
BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96 (https://dejure.org/1996,2432)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1996 - 4 StR 156/96 (https://dejure.org/1996,2432)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1996 - 4 StR 156/96 (https://dejure.org/1996,2432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Minder schwerer Fall - Schuldspruch begründende Merkmale - Zu Lasten des Angeklagten - Unterbringung - Vollstreckungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 228
  • StV 1997, 520
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96
    Die neu entscheidende Strafkammer wird unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (NStZ 1994, 578) zu prüfen haben, ob die Unterbringung des Angeklagten zu erfolgen hat.
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96
    Angesichts dieser Feststellungen hätte die Strafkammer prüfen müssen, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt geboten ist (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Anordnung 1, Ablehnung 5 und 8; § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 4 und 6).
  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90

    durchschaute Spielzeupistole - § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe

    Auszug aus BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96
    Diese vom Bundesgerichtshof mehrfach beanstandete Erwägung (vgl. BGH NJW 1990, 2570 m.w.N.) verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB; denn der Einsatz der Waffe als Drohmittel gehört so sehr zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung, daß er grundsätzlich keinen selbständigen Strafschärfungsgrund abgeben kann.
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95

    Vorrang - Eingewurzelte Neigung - Psychische Disposition - Übung - Rauschmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96
    Insbesondere hat § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (vgl. BGH, Beschluß vom 22. August 1995 - 4 StR 465/95; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 64 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96
    Angesichts dieser Feststellungen hätte die Strafkammer prüfen müssen, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt geboten ist (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Anordnung 1, Ablehnung 5 und 8; § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 4 und 6).
  • BGH, 14.07.1989 - 2 StR 318/89

    Zulässigkeit von Strafschärfungsgründen - Objektive Gefährlichkeit einer mit

    Auszug aus BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96
    Diese den Schuldspruch begründenden Merkmale durften bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, nicht zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 4).
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02

    Schwerer Raub (minder schwerer Fall; Pfefferspray; Doppelverwertungsverbot bei

    Sie verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn die Merkmale des Tatbestandes - hier: des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB - die der Gesetzgeber bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens als maßgeblich verwertet hat, dürfen nicht nochmals bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 228 (zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.); BGH, Beschluß vom 4. Februar 1999 - 4 StR 16/99 (zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F.)).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

    Nur hierdurch kann das Gesamtbild gewonnen werden, dass für die Beurteilung der Frage, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre, erforderlich ist (vgl. nur BGHSt 26, 97 f.; BGH NStZ-RR 1996, 228; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 46 Rn. 85 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

    Angesichts der bisherigen Feststellungen wird das Landgericht - unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (§ 246 a StPO) - auch die sich hier aufdrängende Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt geboten ist, prüfen müssen (vgl. BGHSt 37, 5, 7; BGH NStZ-RR 1996, 228; BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2005 - 4 StR 530/04 - und vom 12. Januar 2005 - 2 StR 449/04 -).
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 745/97

    Definition des schweren Menschenhandels

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt ein minder schwerer Fall dann vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH StV 1997, 520).
  • BGH, 25.01.2005 - 4 StR 530/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel; zwingende

    Angesichts dieser Feststellungen hätte das Landgericht prüfen müssen, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt geboten ist (vgl. BGHSt 37, 5, 7; BGH NStZ-RR 1996, 228).
  • OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ss 756/00

    Gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, minder schwerer Fall,

    Diese Erwägungen können schon deshalb keinen Bestand haben, weil die Kammer in rechtlich zu beanstandender Weise im Rahmen der von ihr vorzunehmenden Gesamtabwägung einen Tatumstand zur Begründung der Ablehnung des Vorliegens eines minder schweren Falles herangezogen hat, der überhaupt erst das Vorliegen des Tatbestandes oder eines Erschwerungsgrundes begründet (zur Unzulässigkeit entsprechender Erwägungen vgl. BGH NStZ-RR 1996, 228; Tröndle, a.a.O., § 46 Rn. 42).
  • BGH, 25.06.1997 - 3 StR 255/97

    Feststellung einer hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolges einer

    Diese Erwägungen sind indes nicht ohne weiteres in Einklang zu bringen mit den vorausgehenden Ausführungen zu einer Maßnahme nach § 35 BtMG, welche das Landgericht "zu gegebener Zeit ... für sinnvoll und angebracht" hält, der gegenüber aber die Maßregelanordnung nach § 64 StGB vorrangig ist (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 228; Lackner StGB 22. Aufl. § 64 Rdn. 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.11.1996 - 4 StR 523/96

    Zurückstellung der Strafvollstreckung hinter eine stationäre Langzeittherapie zur

    Der Wunsch, nach §§ 35 ff. BtMG zu verfahren, erspart nicht diese hier fehlende Prüfung (vgl. BGH, Beschluß vom 23. April 1996 - 4 StR 156/96; Beschluß vom 10. Mai 1996 - 1 StR 156/96; Körner BtMG 4. Aufl. § 35 Rdnr. 195; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 64 Rdnr. 2).
  • OLG Hamm, 30.07.1998 - 3 Ss 779/98

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Doppelverwertungsverbot, Einfuhr und

    Das erfordert eine Abwägung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände, denn nur dadurch kann das Gesamtbild gewonnen werden, das für die Beurteilung der Frage, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre, erforderlich ist (vgl. Körner, BtMG, 4. Auflage, § 30 Rdnr. 99; Tröndle, StGB, 48. Auflage, § 46 Rdnr. 42, jeweils mit weiteren Nachweisen; BGH, NStZ-RR 1996, 228).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht